AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand November 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MATESO GmbH, Daimlerstr. 15, 86356 Neusäß
(nachfolgend: MATESO)
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Geltungsbereich
1.1 MATESO verkauft, erstellt und liefert Waren, einschließlich Software ab Version 8, ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Diese Regelungen treten gegenüber Regelungen aus anderen Vertragsteilen zurück, soweit dies in diesen von dem Anbieter an den Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses überlassenen Dokumenten vorgesehen ist. MATESO behält sich vor, die allgemeinen Bedingungen jederzeit ändern zu können. Diese gelten dann für alle Transaktionen, die nach Veröffentlichung der AGB auf der Homepage stattfinden.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern der Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MATESO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.5 Ausdrücklich wird auf die Lizenzbestimmungen von MATESO hingewiesen. Diese gelten ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden durch Installation und Verwendung der Software Vertragsbestandteil. -
Angebot und Vertragsschluss
Mit Absendung der Bestellung per Email, Telefon oder Fax gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch Annahme seitens MATESO zustande. Die Angebotsannahme erfolgt noch nicht durch die Bestellbestätigung sondern erst durch den Versand des Lizenzschlüssels bzw. der Ware und gegebenenfalls einer damit zusammenhängenden Versandbestätigung durch MATESO. Die Bestellbestätigung dient lediglich der Information, dass die Bestellung bei MATESO eingegangen ist. -
Lieferung, Warenverfügbarkeit
3.1 MATESO ist zu Teillieferungen berechtigt.
3.2 Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes stellen nur voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte dar. Sie sind keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine, außer wenn dies ausdrücklich seitens MATESO so festgelegt ist.
3.3 MATESO informiert den Kunden unverzüglich, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar sind. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht MATESO von einer Annahmeerklärung (Versandbestätigung) ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
3.4 Handelt es sich nur um eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit, erhält der Kunde ebenfalls unverzüglich eine Mitteilung in der Bestellbestätigung. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe Recht steht MATESO in diesem Fall auch zu. Eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.
3.5 MATESO behält das Eigentum an Produkten, die zu Demo- und Testzwecken geliefert wurden. MATESO ist berechtigt, zum Schutz seiner Interessen, die Produkte so zu gestalten, dass nach Ablauf der Demo- bzw. Testphase und die Produkte nicht mehr voll funktionsfähig sind. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten. -
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von MATESO. Dies gilt auch für das Nutzungsrecht an der Software. -
Preise und Versandkosten
5.1 Alle Preise, die auf der Website bzw. in einem Angebot von MATESO angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Versand der Ware in das EU-Ausland oder in Drittländer versteht sich der auf der Website oder in einem Angebot von MATESO angegebene Preis ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
5.2 Im Bestellformular werden die vom Kunden zu tragenden Versandkosten angegeben. -
Zahlungsmodalitäten
6.1 Der Kunde kann die Bezahlung der bestellten Waren und Leistungen nur auf Rechnung vornehmen. MATESO kann andere Zahlungsarten erlauben.
6.2 Mit Vertragsschluss ist der Kaufpreis fällig. Soweit die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt ist, kommt der Kunde bereits mit Versäumen des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde MATESO Verzugszinsen in Höhe von fünf (Unternehmer: neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
6.3 Das Recht von MATESO gegenüber dem Kunden weitere Verzugsschäden geltend zu machen, wird durch das oben Stehende nicht berührt.
6.4 Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen von MATESO kann nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.
6.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht Kunden nur im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zu. -
Garantie, Sachmängelgewährleistung
7.1 Entgeltlich erworbene Produkte
Soweit der Kunde Produkte entgeltlich erworben hat, haftet MATESO nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 434 ff BGB. Die Gewährleistungspflicht auf von MATESO gelieferte Produkte beträgt 12 Monate ab Lieferung. Im Übrigen gelten Unternehmern gegenüber die gesetzlichen Bestimmungen; § 377 HGB bleibt unberührt. Eine zusätzliche Garantie besteht bei von MATESO gelieferten Produkten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch MATESO abgegeben wurde.
Nimmt der Kunde Änderungen an dem Produkt vor oder benutzt und wartet es unsachgemäß, bestehen keine Mängelrechte, soweit der Mangel auf die unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist. Liegt der Mangel nicht in der unsachgemäßen Benutzung begründet, stehen dem Kunden die oben aufgeführten Mängelrechte zu.
7.2 Unentgeltliche Nutzung (Demo- und Testphase bzw. -version)
Soweit MATESO Produkte unentgeltlich zu Demo- und Testzwecken überlässt, richten sich die Gewährleistungsansprüche nach § 524 BGB. Eine zusätzliche Garantie besteht bei von MATESO gelieferten Produkten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch MATESO abgegeben wurde. -
Umfang der Rechteeinräumung
8.1 Die Urheber-, gewerblichen Schutzrechte und Verwertungsrechte an der gelieferten Software verbleiben bei MATESO. Es wird zudem ausdrücklich auf die Lizenzbestimmungen von MATESO hingewiesen. Der Kunde erwirbt lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizensierbares und im Falle der Miete ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Software. Das Nutzungsrecht richtet sich im Übrigen nach den Lizenzbestimmungen für Software von MATESO, die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen.
8.2 Eine Weitergabe der Software und Lizenzen durch Verkauf ist grundsätzlich erst nach Lizenzumschreibung durch MATESO möglich. Eine Lizenzumschreibung aufgrund eines Verkaufs durch den ursprünglichen Lizenznehmer, eine Lizenzänderung und eine erneute Lizenzausstellung sind nur gegen Entrichtung einer Gebühr an MATESO möglich. -
Softwarepflege
9.1 Durch gesonderte Zubuchung der Softwarepflege werden für die Laufzeit des Softwarepflegevertrags Updates und Upgrades zur Verfügung gestellt, wenn MATESO diese auf den Markt bringt (Release). Etwaiger Support findet nur während der Laufzeit des oben genannten Softwarepflegezeitraums und nur für die aktuelle Version und die beiden Vorgängerversionen statt (Beispiel: aktuelle Version 8.13; Support findet zusätzlich noch statt für Version 8.12 und 8.11). MATESO supportet nur selbst, wenn MATESO selbst direkter Vertragspartner des Kunden ist. Nach Ablauf und Nichtverlängerung der oben genannten Softwarepflege findet kein Support mehr statt.
9.2 Produktschulungen können separat erworben werden.
9.3 Die Pflicht des Kunden zur Bezahlung des Entgelts für die Softwarepflege besteht unabhängig von der Inanspruchnahme der Softwarepflegeprodukte.
9.4 Der Support via Telefon, E-Mail und Fernzugriff dient lediglich der Unterstützung/Beratung bei der Anwendung oder bei der Fehlersuche. Ein Erfolg wird dabei nicht geschuldet. -
Hinweise zur Datenverarbeitung
10.1 MATESO erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Die Vorschriften der DS-GVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes werden beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird MATESO Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
10.2 MATESO nutzt die Daten ohne Einwilligung des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung und gibt diese Daten ohne vorherige Einwilligung des Kunden nicht an Dritte weiter. Sollte der Kunde den Newsletter bestellen, werden die hierfür notwendigen Daten an den Partner Cleverreach weitergegeben.
10.3 Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von MATESO jederzeit über den Link „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist. -
Haftung
11.1 MATESO haftet nur für Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MATESO, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
11.2 Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3 Werden Ansprüche direkt gegen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MATESO geltend gemacht, gelten die Einschränkungen der vorstehenden Abschnitte auch zu deren Gunsten.
11.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. -
Schriftformklausel
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Klausel. -
Gerichtsstand
Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Augsburg. -
Schlussbestimmungen
14.1 Auf Verträge zwischen MATESO und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.2 Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
14.3 Vertragssprache ist Deutsch. Bei Auslegungsproblemen und sprachlich bedingten Diskrepanzen zwischen der ausländischen und der deutschen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.